Lustige Texte - Witz Nr. 51
Aus gegebenem Anlaß darf ich hiermit auf die Anlage 1 der betrieblichen Arbeitszeitvereinbarung hinweisen, mit der Bitte um korrekte Beachtung:
Krankheit: Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie: Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde frei - vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.
Eigener Todesfall: Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können - spätestens bis 8.00 Uhr anrufen damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können, ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, daß Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operative Eingriffe: Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teiles von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit oder Goldene Hochzeit: Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, sollten Sie froh sein, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag: Daß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes: Für derartige Fehltritte unserer Angestellten sind wir nun wirklich nicht verantwortlich; daher ist natürlich auch keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.