Bundeswehrwitze - Witz Nr. 117

Dienstvorschriften der Bundeswehr

Dienstvorschriften: "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei. Am Ende des Baumes hört der Soldat selbstständig mit den Kletterbewegungen auf... Beim Einbruch der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen."

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